Beachtung der Rasenmäherlärmverordnung
Aus aktuellem Anlass möchte die Amtsverwaltung Haddeby im Interesse der gegenseitigen Rücksichtnahme der Bürger des Amtes Haddeby auf die Notwendigkeit der Beachtung der Rasenmäherlärmverordnung besonders hinweisen.
Diese gilt für alle motorbetriebenen Gartengeräte (ausschließlich motorbetriebene Gartengeräte wie Rasenmäher, Heckenscheren, Freischneider, Rasentrimmer und Laubbläser/-sauger):
Diese Gartengeräte dürfen nur zu folgenden Zeiten in Betrieb genommen werden:
- an Sonn- und Feiertagen sowie werktags von 20:00-07:00 Uhr ist der Betrieb von motorisierten Gartengeräten nicht gestattet
- werktags von 07:00 - 09:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr und 17:00 - 20:00 Uhr dürfen besonders laute Geräte nicht verwendet werden (z. B. Laubbläser/sauger)
- werktags von 09:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr (Betrieb von Freischneider und Rasentrimmer unter Einhaltung der Mittagsruhe ist erlaubt)
- werktags von 07:00 - 20:00 Uhr (Rasenmähen in Wohngebieten ist erlaubt)
Die Rasenmäherlärmverordnung ist in allen acht Gemeinden des Amtes Haddeby (Borgwedel, Busdorf, Dannewerk, Fahrdorf, Geltorf, Jagel, Selk, Lottorf) zu beachten!
Ihr Ordnungsamt des
Amtes Haddeby
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